Die Schutzhund-Prüfungen (IGP 1-3) bestehen aus 3 verschiedenen Sparten: Der Fährtenarbeit, der Unterordnung und dem Schutzdienst.
Die Länge und der Schwierigkeitsgrad der Fährte richten sich nach der Prüfungsstufe, wobei der Hund bei der IGP 1 die Fährte seines Hundeführers sucht und es sich bei allen anderen Prüfungsstufen um Fremdfährten handelt. Da die Hunde lernen, die Fährte anhand der Bodenverletzung zu suchen und nicht nach dem Geruch des Fährtenlegers, stellt die Umstellung auf Fremdfährten kein Problem dar.
Für diesen Bereich gibt es auch die Spezialprüfungen FH 1 und FH 2. Bei diesen Prüfungen sucht der Hund nach frühestens 3 Stunden die Fremdfährte von 1200 bzw. 1800 Schritt. Das Legen der Fährte erfolgt gemäß Zeichnung des Leistungsrichters.
Das Training findet unter Anleitung außerhalb des Übungsplatzes auf Acker bzw. Wiese statt und ist auch für ältere Hunde geeignet, die körperlich nicht mehr in der Lage sind am Schutzdienst oder der Unterordnung teilzunehmen.
Auch hier steigt je nach Prüfungsstufe der Schwierigkeitsgrad. Hier lernt der Hund unter anderem das "bei Fuß gehen", Kommandos wie "Sitz", "Platz" und "Steh" sowie das Apportieren.
Von diesem Gehorsam profitieren Hundeführer und Hund auch im Alltag.
Hierbei wird der natürliche Beutetrieb des Hundes genutzt wie z.B. auch beim Spielen. Die Hunde werden hierbei nicht etwa "scharf gemacht", sondern lernen nur in den Hetzarm zu beißen und auf Kommando abzulassen. Ein Hund, der nicht im Gehorsam steht, kann diese Prüfung nicht bestehen. Die Schutzhund-Prüfungen sind von großer Bedeutung für die Zucht. Ein Schäferhund ohne IPO-Prüfung kann im Schäferhundverein nicht zur Zucht zugelassen werden, da diese Prüfung Aufschluss über das Wesen und die Veranlagung des Hundes gibt.